FAQ
Häufigste Fragen
Link zur üK Seite.
Auf der Seite SEPHIR
Auf suissetecEdu sind alle Unterlagen digitalisiert und können dort über einen Login bearbeitet werden. Hier die Anleitung
BYOD – Bring Your Own Device ist die Bezeichnung dafür, dass Schüler «private» Geräte wie Laptops oder Tablets mit in die Schule sowie in den üK nehmen dürfen und in den Schulalltag integrieren. Zudem wird vermehrt mit digitalen Lehrmitteln sowie webbasierten Programmen und Datenablagen gearbeitet.
Bei den EFZ-Berufen im Normalfall drei Jahre. Es gelten in jedem Fall die Bestimmungen des Amtes für Berufsbildung.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum üK bei verkürzten Lehren.
Handlungskompetenzen sind typische Arbeitssituationen und wurden aus der Sicht aller drei Lernorte entwickelt.
Weitere Informationen zu den Handlungskompetenzen und den Praxisaufträgen finden Sie hier.
Bei allen Lernenden wird am Anfang des zweiten Semesters eine Standortbestimmung durchgeführt. Diese erfolgt unter Einbezug der drei Lernorte und mit Hilfe des Bildungsberichtes. Ist der Ausbildungserfolg des Lernenden gefährdet, wird ein Gespräch zur Festlegung von Massnahmen und Zielsetzungen durchgeführt. Zur Seite Standortbestimmung
Im suissetec-Shop. Weitere Infos zu den Artikelnummern finden Sie hier.

Info-Schreiben

QV-Struktur
Grundsätzlich gilt es zu wissen, dass das Qualifikationsverfahren ab dem ersten Tag beginnt. Jede Note hat direkten Einfluss auf den Erfolg oder Misserfolg nach den vier Jahren. In der Abschlussprüfung (ugs. Qualifikationsverfahren, QV oder LAP genannt) wird geprüft, ob die Lernenden am Ende Ihrer Ausbildungszeit die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlichen Handlungskompetenzen erworben haben. Die nachstehende Übersicht zeigt die Qualifikationsbereiche und die zugehörige Gewichtung sowie die Bestimmung zur Rundung der Noten dar.
Das QV-Ergebnis setzt sich aus drei Qualifikationsbereichen zusammen:
1. Praktische Arbeiten als VPA (gewichtet mit 40%)
(In diesem Bereich muss mind. Note 4.0 erreicht werden.)
2. Allgemeinbildung (gewichtet mit 20%)
- Erfahrungsnoten Fach Allgemeinbildung
- Vertiefungsarbeit
- Schlussprüfung
3. Erfahrungsnoten (gewichtet mit 20%)
- Unterricht Berufskenntnisse (50%)
(Der ehemalige Bereich «Berufskunde schriftlich (BK)» ist abgeschafft.)
- Benotete Kompetenznachweise der ÜK’s (50%)


Zweitausbildungen
Die Lehrdauer einer Zweitlehre hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besondere Fälle und «gute Lösungen» sollen immer im Austausch und Konsens diskutiert werden.
Grundsätze:
- Die Dauer der verkürzten Grundbildung wird unter der Berücksichtigung der Erstausbildung festgelegt.
- Der Erfolg und Leistungsausweis des Lernenden aus der Erstausbildung sowie die Wahl des Berufes oder der Fachrichtung für die Zweitausbildung, sind die wesentlichsten Faktoren für die Festlegung der Lehrdauer.
- Die betrieblichen Rahmenbedingungen (Grösse, Branchenmix, Anzahl Lernende u.a.) sind ebenso wichtige Voraussetzungen, welche in die Erwägung der Lehrdauer einbezogen werden müssen. Letztlich ist der Betrieb für die Ausbildung sämtlicher Handlungskompetenzen im Hinblick auf das Qualifikationsverfahren verantwortlich.
- Hinzu kommt die Abhängigkeit der Schulorganisation am jeweiligen Lernort und Kanton. Hier ist es wichtig mit den Verantwortlichen des Kantons und der Berufsfachschulen Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten (Mengengerüst, Klassengrösse, Zusammensetzung der Klasse u.a.) abzuwägen.
Informationen üK für Zusatzlernende: Bei verkürzter Lehrzeit steigen die Lernenden in obere Lehrjahre ein (z.B. in das 2. Lehrjahr). Während der vereinbarten Lehrzeit ist der Unterrichtsbesuch gemäss jeweiligem Bildungsplan obligatorisch (Art. 21 Abs. 3 BBG). Dies gilt auch für die überbetrieblichen Kurse ab dem jeweiligen Einstiegsjahr. Grundsätzlich ist der Lehrbetrieb dafür verantwortlich, dass der Zusatzlernende die nötigen Voraussetzungen für das Einstiegsjahr mitbringt. Weiterführende Informationen entnehmen Sie dem Info-Brief vom Mai 2023.
Hier gelangen Sie zu den Empfehlungen von suissetec: