Bildungsbericht

Das Berufsbildungsgesetz BBG schreibt in Art. 20 vor, dass sich die verantwortlichen Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen. Der Bericht muss einmal pro Semester mit dem Lernenden besprochen werden. Dieser Bericht ist also Pflicht.

Für das Erstellen der Bildungsberichte und momentan noch zur Ermittlung der Erfahrungsnote in der beruflichen Praxis stellt suissetec die Arbeits- und Kommunikationsplattform SEPHIR zur Verfügung. Auf dieser Plattform sind auch die Noten der überbetrieblichen Kurse ersichtlich.

Am Ende jedes Semesters verfasst der Berufsbildner einen Bildungsbericht zur Standortbestimmung der Lernenden:

  • Was können die Lernenden schon gut?
  • Wo gibt es noch Verbesserungspotenzial?

Als Grundlage für den Bildungsbericht lassen sich u.a. folgende Instrumente nutzen:

  • Fremdeinschätzung/Selbsteinschätzung
  • Ergebnisse/Reflexion der Praxisaufträge (=Lernbericht)

Hier gelangen Sie zu einem Beispiel:

Beispiel Bildungsbericht