Quailitätsentwicklung mit der QualiCarte
Das Berufsbildungsgesetz fordert in Art. 8 explizit die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung durch die Anbieter der Berufsbildung. Dazu gehören im dualen System der Schweizer Berufsbildung insbesondere auch die Ausbildungsbetriebe.
Auf dieser Basis wurde die QualiCarte entwickelt. Sie ist ein berufsunabhängiges Instrument zur Beurteilung der Qualität in der betrieblichen Ausbildung.
Weitere Informationen zur Qualicarte auf berufsbildung.ch
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Wie sind Ihre Erfahrungen mit Auszubildenden? Wie können wir vom GZO Sie vielleicht noch besser unterstützen? Wir freuen uns über Inputs über die Think Box!
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