Dokumente / Hilfsmittel

Toplehrmeister

Hier finden Sie zahlreiche Hilfsmittel und wertvolle Tipps zu bewährten Vorgehensweisen für Ihren Alltag als Berufsbildner.

Toplehrmeister

Lehren und Lernen im Ausbildungsbetrieb – so klappt der Umgang mit den Auszubildenden.

Lehren und Lernen

SEPHIR

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Eignungstest

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Jugendarbeitsschutz

Laut Verordnung des Bundesrates vom Juni 2014 dürfen Jugendliche grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren gefährliche Arbeiten ausführen (Anhang 2 BiVo). Die Bildungsverordnungen der jeweiligen Berufe definieren jedoch die Ausnahmen der gefährlichen Arbeiten, die Jugendliche unter 18 Jahren ausführen dürfen. Diese Ausnahmen gelten bereits ab einem Alter von 15 Jahren, da vermehrt auch Schulabgänger in diesem Alter in die Lehre kommen (bis anhin durften gefährliche Arbeiten erst ab 16 Jahren ausgeführt werden).

Alle weiterführenden Informationen sowie die Massnahmen pro Berufsrichtung finden Sie hier:

Jugendarbeitsschutz

Ausbildungsprogramm

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