Neuerungen
Hier finden Sie aus Sicht des Ausbildungsbetriebes eine Übersicht der Neuerungen in Bezug auf die BiVo.
suissetec i-Plattform «Umsetzung Revision BG»
Der suissetec Zentralverband erstellte eine i-Plattform, welche Ihnen weitere Erklärungen und Infos zur Revision BiVo bietet. Darauf können lernortspezifische oder allgemeine Details abgeholt werden. Um auf die Plattform zu gelangen, müssen Sie sich hier registrieren.
Anpassung Lerndauer
Im Rahmen der Revisionen wurde die Lehrdauer für die handwerklichen EFZ-Berufe Sanitärinstallateur/-in EFZ, Heizungsinstallateur/-in EFZ und Spengler/-in EFZ von drei auf vier Jahre verlängert.
Die EBA-Ausbildungen sowie die Berufe der Gebäudetechnikplaner EFZ dauern weiterhin 2 Jahre (EBA) bzw. 4 Jahre (GTP).

Lernortkooperation
Zusammenarbeit der drei Lernorte
Koordination und Kooperation der Lernorte (bezüglich Inhalten, Arbeitsmethoden, Zeitplanung, Gepflogenheiten des Berufs) sind eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der beruflichen Grundbildung. Die Lernenden sollen während der gesamten Ausbildung darin unterstützt werden, Theorie und Praxis miteinander in Beziehung zu bringen. Es ist deshalb zentral, dass die Lernorte zusammenarbeiten und die Handlungskompetenzen gemeinsam vermitteln. Jeder Lernort leistet seinen Beitrag unter Einbezug der Beiträge der anderen Lernorte. Durch gute Zusammenarbeit kann jeder Lernort seinen Beitrag laufend überprüfen und optimieren.
Die spezifischen Beiträge der Lernorte können wie folgt zusammengefasst werden:
Im dualen System findet die Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb statt, wo den Lernenden die praktischen Fertigkeiten des Berufs vermittelt werden.
Sie vermittelt die schulische Bildung, welche aus dem Unterricht, aus den Berufskenntnissen, der Allgemeinbildung und dem Sport besteht.
Sie dienen der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten und ergänzen sowohl die Bildung in beruflicher Praxis als auch die schulische Bildung, wo die zu erlernende Berufstätigkeit dies erfordert.

Standortbestimmung

Neue Lernmedien
Die Lernmedien stehen den Lernenden und den Akteuren an den drei Lernorten (Ausbildungsbetriebe, Überbetriebliche Kurse, Berufsfachschule) zur Verfügung. Auf der Basis des Lernmedienkonzepts wurden die Inhalte durch Fachexperten, Berufsschullehrpersonen und ÜK-Instruktoren entwickelt.
Lehrmittel
Für jeden Lernort gibt es somit einen Lehrordner, der alle erforderlichen Unterlagen für die Ausbildung am jeweiligen Lernort enthält. Der Ordner für die Lernenden ist mit allen Unterlagen für die Ausbildung an allen drei Lernorten ausgestattet. Die Lehrordner sind über alle Berufe einheitlich aufgebaut und enthalten die gleichen, berufsbezogenen Unterlagen. Ressourcen (Fachbücher, Richtlinen, usw.) werden nur noch elektronisch in Form eines Aktivierungscodes für E-Lernmedien mitgegeben.
Lehrmittel bestellen
Die Lehrmittel können im suissetec Shop bestellt werden. Einen Überblick über die Artikelnummern für die Lehrordner der Lernenden und der Berufsbildner finden Sie hier.
Normen und Richtlinien
Alles über die aktuellen Normen und Richtlinien zur Grundbildung finden Sie hier.

Neue BiVo
Untenstehend können Sie die neuen Bildungsverordnungen herunterladen:

Neue BiPla
Untenstehend können Sie die neuen Bildungsverordnungen herunterladen:

Handlungskompetenzen

QV-Struktur
Grundsätzlich gilt es zu wissen, dass das Qualifikationsverfahren ab dem ersten Tag der Lehre beginnt. Jede Note hat direkten Einfluss auf den Erfolg oder Misserfolg nach den zwei, drei bzw. vier Jahren. In der Abschlussprüfung (ugs. Qualifikationsverfahren, QV oder LAP genannt) wird geprüft, ob die Lernenden am Ende Ihrer Ausbildungszeit die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlichen Handlungskompetenzen erworben haben. Die nachstehende Übersicht zeigt die Qualifikationsbereiche und die zugehörige Gewichtung sowie die Bestimmung zur Rundung der Noten dar.
Das QV-Ergebnis setzt sich aus drei Qualifikationsbereichen zusammen:
1. Praktische Arbeiten als VPA (gewichtet mit 40%)
(In diesem Bereich muss mind. Note 4.0 erreicht werden.)
2. Allgemeinbildung (gewichtet mit 20%)
- Erfahrungsnoten Fach Allgemeinbildung
- Vertiefungsarbeit
- Schlussprüfung
3. Erfahrungsnoten (gewichtet mit 40%)
- Unterricht Berufskenntnisse (50%)
(Der ehemalige Bereich «Berufskunde schriftlich (BK)» ist abgeschafft.)
- Benotete Kompetenznachweise der ÜK’s (50%)
Für die Berufe der Gebäudetechnikplaner/in EFZ tritt dieses QV ab 2029 in Kraft.
