Standortbestimmung
Die revidierten Bildungspläne der Gebäudetechnikberufe EFZ und EBA legen fest, dass bei allen Lernenden am Anfang des 2. Semesters eine Standortbestimmung durchgeführt wird. Diese erfolgt unter Einbezug der drei Lernorte (Lehrbetrieb, üK-Zentrum, Berufsschule) und mit Hilfe des Bildungsberichtes. Ist der Ausbildungserfolg des/der Lernenden gefährdet, wird ein Gespräch zur Festlegung von Massnahmen und Zielsetzungen durchgeführt.
Ziel der Standortbestimmung
Ziel der Standortbestimmung ist, Lernende zu beurteilen, bei welchen ein erfolgreicher Abschluss der beruflichen Grundbildung in Frage gestellt werden muss. Gemeinsam soll unter Einbezug der drei Lernorte, den betroffenen Lernenden, deren gesetzlichen Vertretung und allenfalls der Vertretung des kantonalen Berufsbildungsamtes eine sinnvolle Lösung gefunden werden.
Ablauf und Administration
Die Standortbestimmung wird durch die Koordinationsstelle St. Gallen (GZO) durchgeführt. Sie wird automatisch ausgelöst. Im Merkblatt ist der Ablauf ersichtlich.