Neues Bauvertragsrecht 2026
Alles im Griff?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt das neue Kauf- und Werkvertragsrecht
Wenn’s juristisch wird: Was sollte ich im Berufsalltag selber können/wissen? Wann brauche ich einen Anwalt?
Kursinhalt
- Vertragsarten / Vertragsabschluss
- Was ist ein Mangel?
- Vertragsinhalt (OR, SIA, AGB …)
- Rügen und Verjährung / Teilrevision
- Das neue Bauvertragsrecht
- Kauf- und Werkvertragsrecht – was bleibt – was gilt neu?
- Die wesentlichsten Neuerungen und was muss ich als Unternehmer/in wissen?
- Firsten / Verjährung
- Muss ich nun auf den Duschschlauch, den elektrischen Handtuchtrockner und das Geberit-Dusch-WC 5 Jahre Garantie geben?
- Auf welche Gewerk(e)(-teile) muss ich 5 Jahre Garantie geben?
- Kann ich etwas beeinflussen (was und wie)?
- Was für eine Garantie bekomme ich vom Lieferanten?
- Übergangsbestimmungen – welches Recht gilt (ab)wann?
- Internationale Sachverhalte – der Hersteller / mein Händler befindet sich im Ausland; was nun?
- Prüfungspflicht / Abmahnung
- Bauhandwerkerpfandrecht – was ist neu – was muss ich wissen?
Ziel-Publikum
Gebäudetechniker alle Fachrichtungen
Referent
Rechtsanwalt Patrick Barmettler
Mäder & Barmettler |Rechtsanwälte & Notare, 9200 Gossau
Kursdatum
Donnerstag, 05. Februar 2026
Kursdauer
13.30 – 17.30 Uhr
(anschliessend Diskussionsrunde bis ca. 18.15 Uhr)
Kurskosten
suissetec Mitgliedsfirmen Fr. 280.-
Nichtmitglieder Fr. 350.-
Anmeldeschluss
19. Januar 2026
Anmeldung
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