Absenzen – Regelung- überbetriebliche Kurse im GZO

Die überbetrieblichen Kurse sind Bestandteil der Lernortkooperation. Gemäss Artikel 23 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sind überbetriebliche Kurse (für Zusatzlernende ab dem jeweiligen Einstiegsjahr) verpflichtend. Die Durchführung erfolgt entsprechend den aktuellen Stunden- und Lehrplänen sowie den gesetzlichen Vorgaben. In der Regel sind keine Dispensationen von diesen Kursen vorgesehen. Weitere Informationen zu diesem Thema sind im überarbeiteten Merkblatt enthalten hier.

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