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Neues Bauvertragsrecht 2026

Alles im Griff?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt das neue Kauf- und Werkvertragsrecht

Wenn’s juristisch wird: Was sollte ich im Berufsalltag selber können/wissen? Wann brauche ich einen Anwalt?

Kursinhalt

  • Vertragsarten / Vertragsabschluss
  • Was ist ein Mangel?
  • Vertragsinhalt (OR, SIA, AGB …)
  • Rügen und Verjährung / Teilrevision
  • Das neue Bauvertragsrecht
  • Kauf- und Werkvertragsrecht – was bleibt – was gilt neu?
  • Die wesentlichsten Neuerungen und was muss ich als Unternehmer/in wissen?
  • Firsten / Verjährung
  • Muss ich nun auf den Duschschlauch, den elektrischen Handtuchtrockner und das Geberit-Dusch-WC 5 Jahre Garantie geben?
  • Auf welche Gewerk(e)(-teile) muss ich 5 Jahre Garantie geben?
  • Kann ich etwas beeinflussen (was und wie)?
  • Was für eine Garantie bekomme ich vom Lieferanten?
  • Übergangsbestimmungen – welches Recht gilt (ab)wann?
  • Internationale Sachverhalte – der Hersteller / mein Händler befindet sich im Ausland; was nun?
  • Prüfungspflicht / Abmahnung
  • Bauhandwerkerpfandrecht – was ist neu – was muss ich wissen?

Ziel-Publikum 

Gebäudetechniker alle Fachrichtungen

Referent

Rechtsanwalt Patrick Barmettler

Mäder & Barmettler |Rechtsanwälte & Notare, 9200 Gossau

Kursdatum

Donnerstag, 05. Februar 2026

Kursdauer 

13.30 – 17.30 Uhr
(anschliessend Diskussionsrunde bis ca. 18.15 Uhr)

Kurskosten

suissetec Mitgliedsfirmen Fr. 280.-
Nichtmitglieder Fr. 350.-

Anmeldeschluss

19. Januar 2026

Anmeldung

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