Früherfassung in der Berufsfachschule

Im Verlauf des ersten Lehrjahres werden mehrere bedeutende Beurteilungen zur Entwicklung der Auszubildenden vorgenommen. Eine der ersten ist die Früherfassung in der Berufsfachschule, welche jeweils Anfang Dezember stattfindet.

Wird im Rahmen dieser Früherfassung eine auszubildende Person erfasst, erhalten die betreffenden Ausbildungsbetriebe eine schriftliche Mitteilung. Eine Kopie dieser Benachrichtigung wird stets auch den betroffenen Auszubildenden sowie bei Minderjährigkeit den gesetzlichen Vertretern und in jedem Fall dem Amt für Berufsbildung zugesandt.

Die Früherfassung dient als Indikator dafür, dass ein Ausbildungsbetrieb proaktiv handeln sollte, um eine erfolgreiche Ausbildung gezielt zu fördern. Ziel ist es, gemeinsam rechtzeitig geeignete Massnahmen einzuleiten, bevor potenzielle Herausforderungen an Bedeutung gewinnen.

Im Februar führt suissetec Ostschweiz jeweils die Standortbestimmung durch, die später zu einem Standortgespräch führen kann. Ziel ist es, herauszufinden, bei welchen Auszubildenden ein erfolgreicher Abschluss der beruflichen Grundbildung möglicherweise gefährdet ist. Gemeinsam mit den drei Lernorten, den betroffenen Auszubildenden, deren gesetzlichen Vertretungen und gegebenenfalls dem kantonalen Berufsbildungsamt soll eine passende Lösung gefunden sowie Massnahmen abgeleitet werden.

Wir empfehlen allen Ausbildungsbetrieben, das Feedback der Berufsschulen ernst zu nehmen und bereits im Betriebsalltag umzusetzen, bevor die Standortbestimmung erfolgt. So entsteht durch die Zusammenarbeit von Berufsschule, Ausbildungsbetrieb und üK ein starkes Unterstützungsnetzwerk für unsere Auszubildenden, das eine solide Basis für einen erfolgreichen Lehrabschluss bietet.

Weitere Informationen zur Standortbestimmung finden Sie auch auf unserer Webseite.

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