Vorruhestandsmodell Gebäudetechnik: Das gilt für Arbeitgeber
Diese Woche fanden die Informationsanlässe zum Vorruhestandsmodell (VRM) der Gebäudetechnikbranche statt. Auf der Website des VRM finden Sie sämtliche Unterlagen und Informationen, einen Rentenrechner sowie ein Schulungsvideo.
Für Arbeitgeber stehen insbesondere folgende Pflichten im Fokus:
- Mitarbeitende korrekt erfassen
- Löhne fristgerecht deklarieren
- Beiträge termingerecht bezahlen
- Änderungen laufend melden
Mit der Einhaltung dieser Pflichten tragen Sie zu einer reibungslosen Abwicklung des Vorruhestandsmodells bei und stellen sicher, dass Ihre Mitarbeitenden die vorgesehenen Leistungen erhalten.