Vorruhestandsmodell Gebäudetechnik

Vorruhestandsmodell Gebäudetechnik: Das gilt für Arbeitgeber

Diese Woche fanden die Informationsanlässe zum Vorruhestandsmodell (VRM) der Gebäudetechnikbranche statt. Auf der Website des VRM finden Sie sämtliche Unterlagen und Informationen, einen Rentenrechner sowie ein Schulungsvideo.

Für Arbeitgeber stehen insbesondere folgende Pflichten im Fokus:

  • Mitarbeitende korrekt erfassen
  • Löhne fristgerecht deklarieren
  • Beiträge termingerecht bezahlen
  • Änderungen laufend melden

Mit der Einhaltung dieser Pflichten tragen Sie zu einer reibungslosen Abwicklung des Vorruhestandsmodells bei und stellen sicher, dass Ihre Mitarbeitenden die vorgesehenen Leistungen erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des VRM.

Die Präsentation VRM-Gebäudetechnik finden Sie hier.

Weitere Beiträge

1. September 2026

OBA 2026

6. Juli 2026

QV-Feier 2026